DPG Bedingungen

Wie funktioniert das DPG-System?

Vor dem Hintergrund der Vorgaben der Verpackungsverordnung gilt in Deutschland seit Januar 2003 eine weitreichende Pfandpflicht für bestimmte Einweggetränkeverpackungen.

Für Vertreiber von pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen gelten umfangreiche Rücknahmepflichten. Grundsätzlich muss jeder Vertreiber alle pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen der Materialart (Glas, Kunststoffe, Metalle, PPK) zurücknehmen, die er im Sortiment führt.

Zur Realisierung der umfassenden Pfanderstattungspflicht innerhalb der Getränkewirtschaft wurde im Jahr 2005 auf Initiative des deutschen Handels und der Getränkeindustrie die DPG Deutsche Pfandsystem GmbH gegründet. Die DPG stellt den rechtlichen und organisatorischen Rahmen für den Pfandausgleich (Pfand-Clearing) zwischen den am System teilnehmenden Unternehmen bereit. Hierzu hat die DPG Standards für ein einheitliches Kennzeichnungsverfahren entwickelt, die eine automatisierte Rücknahme pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen zulässt. 

Geschäfte mit einer kleinen Verkaufsfläche (unter 200m²) können die Rücknahme weiterhin auf die Einweggetränkeverpackungen der Marken beschränken, die sie in Ihrem Angebot haben. 

Weitere Informationen

  1. Anschlussbedingungen für die Rücknahme von pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen
  2. Bedingungen für die Teilnahme an einem Pfandsystem für Mehrwegbecher und -behälter